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DVD-PM: „Ja“ zu Bürokratieabbau, „Nein“ zu weniger Datenschutz – Datenschutzvereinigung lehnt Teile des CDU-Vorschlags „Bürokratieabbau für Vereine“ ab

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) zeigt sich entsetzt über einen weiteren Angriff der CDU/CSU auf den Datenschutz. Im Antrag „Bürokratieabbau für Vereine“, den der Bundestag morgen in erster Lesung berät (https://dserver.bundestag.de/btd/20/129/2012982.pdf), wird die Forderung aufgestellt, Vereine, in denen bis zu 50 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, sollen auf die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) verzichten.
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Im Antrag der Fraktion der CDU/CSU “Engagement fördern, Ehrenamt stärken, Vereine entlasten – Bürokratie in der Ehrenamts- und Vereinsarbeit abbauen“ (Bundestags-Drucksache 20/12982 in der Fassung vom 24.09.24) heißt es: „Ehrenamtler müssen oft viel Zeit investieren, um Daten ordnungsgemäß zu schützen. Vor allem in kleinen und mittleren Vereinen stellt das für sie eine unnötige Belastung dar.“ Als Konsequenz aus dieser Feststellung soll die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für kleine und mittlere Vereine entfallen.

Heinz Alenfelder, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der DVD, kritisiert dies heftig:
Schon die Formulierung im Entwurf ist haarsträubend. Nicht der zu bestellende Datenschutzbeauftragte ist das Problem, wenn in einem Verein personenbezogene Daten verarbeitet werden, sondern die Tatsache, dass dies überhaupt in solch einem Umfang passiert. Hier klingt es, als ob ohne DSB bis zu 49 Personen zeitsparend beliebig personenbezogene Daten verarbeiten dürften, ohne die Daten ordnungsgemäß zu schützen.“ Er betont, dass Betroffene eines Vereins, der ein/e Datenschutzbeauftragte/r bestellt hat, wenigstens auf eine grundsätzlich positive Einstellung zum Datenschutz vertrauen dürfen. Ansonsten bleibe ihnen im Verdachtsfall nur die Anrufung der Aufsichtsbehörde.

Bis zum Jahr 2017 waren Unternehmen und Organisationen, in denen mehr als 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt waren, verpflichtet, einen bDSB zu bestellen. Diese Grenze wurde damals auf 20 Personen angehoben. Die DVD bedauert, dass es seitdem immer wieder Versuche gibt, die Zahl weiter zu erhöhen oder den betrieblichen Datenschutzbeauftragten komplett abzuschaffen, wie etwa die Initiative Anfang 2024 im Bundesrat. Der Vorschlag des Bundesrats-Innenausschusses wurde im März 2024 mehrheitlich abgelehnt, taucht aber in der aktuellen Version des BDSG-Entwurfs erneut auf, der derzeit nach der ersten Lesung im Bundestag in dessen Innenausschuss behandelt wird.

Alenfelder: „Mit immer kruderer Argumentation versucht die CDU/CSU-Fraktion offenbar über die Seitenlinie, den Ball der Abschaffung betrieblicher Datenschutzbeauftragter wieder ins Spiel zu bringen.“ Er betont, dass selbstverständlich jeder auch noch so kleine Verein die europäische Datenschutz-Grundverordnung DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz BDSG einhalten muss. „Der oder die bDSB ist weder für die Verarbeitung noch für die notwendige Bürokratie verantwortlich. Mit ihrer Kompetenz sind sie vielmehr ein wesentlicher Eckpfeiler für den Datenschutz, beraten die Verantwortlichen mit der nötigen Sachkunde und können Abläufe im Verein mitgestalten. Es sind gerade die Datenschutzbeauftragten, die durch den Bürokratiedschungel helfen.