DVD zum Datenschutz-Kabinettsbeschluss: Keine Verwässerung, sondern Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung ist nötig
Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD) sieht gewaltigen Änderungsbedarf in Bezug auf den heute im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Umsetzungsgesetzes zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die DSGVO trat im Mai 2016 in Kraft und wird vom 25.05.2018 an das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) weitgehend ersetzen. Mit dem Umsetzungsgesetz soll das bisherige BDSG durch ein an die Erfordernisse der DSGVO angepasstes neues BDSG ersetzt werden.
Der Kabinettsbeschluss verkehrt dabei viele europäische Regelungen in ihr Gegenteil und lässt mit seinen Generalklauseln Anwender, Betroffene und Aufsichtsbehörden im Ungewissen. Er verstößt in einigen wesentlichen Punkten, etwa bei den Auskunfts- und Transparenzrechten der Betroffenen oder bei der Beeinträchtigung der unabhängigen Datenschutzkontrolle, gegen das in Artikel 8 der Europäischen Grundrechte-Charta garantierte Grundrecht auf Datenschutz.
Pressemitteilung als PDF-Datei – DVD-Stellungnahme zum Kabinettsentwurf – Gesetzentwurf der Bundesregierung